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SAVE THE DATE
6. Fachtag des BVK-NRW

Samstag: 09.03.2019


Stand 14.02.2019

Nicht vergessen!

Der BVK-NRW ist umgezogen. Die neuen Kontaktdaten finden Sie im Impressum.


Highlights

Danke an alle Kinderbetreuer!
→ weitere Infos

Um allen KTPP eine Freude zu bereiten, gibt es Mal- und Bastelvorlagen unter:
→ Tag-der-Kinderbetreuung

Exklusiver Service für unsere Mitglieder!

Wir bieten 1 x im Quartal eine kostenlose Telefon-beratung bei unserer Rechtsanwältin Frau Taprogge-Essaida an.
mehr erfahren


Versicherungsangebote nur für unsere Mitglieder:

Sie haben Fragen?

Dann sprechen Sie uns an.
Sie erreichen uns unter:

Barbara LieskeBarbara Lieske

Barbara Lieske
Telefon: 0212 88.13.65.66
E-Mail: b.lieske@bvk-nrw.de

Bürozeiten:
Montag, 16.30 – 19.00 Uhr

 

 Ruth Eßer-KardesRuth Eßer-Kardes

Ruth Eßer-Kardes
Telefon: 0221 46.51.25

E-Mail:
r.esser-kardes@bvk-nrw.de

Bürozeiten:
Montag, 16.30 – 19.00 Uhr

 

Die Vorstandsmitglieder gehen einer hauptberuf-lichen Tätigkeit nach und setzen sich ehrenamtlich für den BVK-NRW e.V. ein. 

Wir bemühen uns, zeitnah auf Ihre Kontaktaufnahme zu reagieren.

Legende:

KG =     Kommunalgruppe

KTPP = Kindertagespflege-person/en

KTP =   Kindertagespflege

RS =     Rechtschutz
SB =     Selbstbeteiligung
KK =     Krankenkasse

GKV =  gesetzl. Kranken- versicherung


Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer.

→ Info-Flyer_BVK-NRW

 

Urteil BVerwG 5 C 15.17

Veröffentlicht am 14.02.2019

Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ( BVerwG 5 C 15.17 ) vom 23.10.2018 sind die Sorgeberechtigten maßgebend für die Bestimmung des Betreuungsumfanges sowie auch den Betreuungsbedarf. Diesen Wunsch haben die Jugendhilfeträger zu gewähren.

Die bisherige Praxis der meisten Jugendämter, in der KTP den Betreuungsbedarf anhand von Arbeits- und Wegezeiten zu ermitteln und zu bewilligen, dürfte somit nicht mehr haltbar sein.

Das Urteil kann auf der Seite des „Bundesverwaltungsgerichts“ nachgelesen werden.

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